Mehrwertdienste / Value Added Services (VAS)

Mehrwertdienste sind zusätzliche Dienstleistungen, die über die grundlegenden Kommunikationsdienste wie Telefonie, SMS und Internet hinausgehen.

Sie bieten den Nutzern zusätzlichen Nutzen oder Mehrwert und können verschiedene Formen annehmen, wie z.B. Premium-SMS-Dienste, Musik- oder Videostreaming, Navigationsdienste, personalisierte Wetterberichte, Informationsdienste oder interaktive Anwendungen.

Was sind Mehrwertdienste?

Mehrwertdienste sind zusätzliche Dienstleistungen, die über die grundlegenden Kommunikationsdienste wie Telefonie, SMS und Internet hinausgehen. Sie werden oft von Telekommunikationsanbietern oder Drittanbietern angeboten und können kostenpflichtig sein. Sie werden meist über die Telefon- oder Handyrechnung abgerechnet und sind an speziellen Rufnummern (0900-Nummern) oder per kostenpflichtiger SMS/MMS erkennbar. 

Das Besondere an Mehrwertdiensten ist, dass der Nutzer nicht nur für die technische Verbindung, sondern zusätzlich für die erbrachte Dienstleistung bezahlt. Die Kosten können je nach Dienst und Anbieter unterschiedlich hoch sein und müssen vorab klar kommuniziert werden, insbesondere bei teureren Diensten. Im Englischen werden sie als Value Added Services (VAS) bezeichnet. Rechtlich gelten für Mehrwertdienste besondere Vorschriften, etwa zur Preisangabe und zur Erkennbarkeit durch spezielle Rufnummernbereiche. 

Einfach gesagt: Mehrwertdienste sind kostenpflichtige Dienstleistungen, die über die reine Verbindungsleistung, wie ein normales Telefongespräch oder eine SMS, hinausgehen.

 


Typische Beispiele für Mehrwertdienste

  • Beratungs-Hotlines
  • Nachrichten- und Chatdienste
  • Klingeltöne, Logos, Spiele
  • Horoskope, Wetter- und Verkehrsinformationen
  • Votings, Gewinnspiele
  • Premium-SMS/MMS 

 


Funktionsweise von Mehrwertdiensten

Mehrwertdienste funktionieren, indem sie über spezielle Rufnummern oder Kanäle angeboten werden, die eine Verbindung zwischen dem Nutzer und dem Dienstanbieter herstellen. Der Ablauf lässt sich wie folgt beschreiben:

  • Nutzung spezieller Rufnummern:
    Der Nutzer wählt eine bestimmte Servicenummer (z. B. 0900), hinter der sich ein kostenpflichtiger Dienst verbirgt, etwa eine Hotline, ein Voting oder eine Beratung.
  • Technische Verbindung:
    Der Telekommunikationsanbieter stellt die Verbindung her. Die eigentliche Dienstleistung (z. B. Beratung, Auskunft, Unterhaltung) wird vom Betreiber der Mehrwertnummer erbracht.
  • Abrechnung:
    Die Kosten für die Dienstleistung werden in der Regel über die Telefon- oder Handyrechnung abgerechnet. Dabei zahlt der Nutzer nicht nur für die Verbindung, sondern auch für den eigentlichen Service. Die Abrechnung kann nach Gesprächsdauer, pro Anruf oder als Festpreis erfolgen.
  • Umsatzverteilung:
    Der Betrag, den der Nutzer zahlt, wird zwischen dem Telekommunikationsanbieter und dem Dienstanbieter aufgeteilt. Der Anbieter des Mehrwertdienstes erhält einen Teil der Einnahmen, der Rest bleibt beim Netzbetreiber.
  • Rechtliche Vorgaben:
    Es gibt gesetzliche Vorschriften, die z. B. vorschreiben, dass die Preise für Mehrwertdienste klar und deutlich angegeben werden müssen. Außerdem dürfen solche Dienste nur über bestimmte Rufnummernbereiche angeboten werden, um Verbraucher zu schützen.

 


Rechtliche Vorgaben für Mehrwertdienste

Für Mehrwertdienste gelten in Deutschland umfangreiche rechtliche Vorgaben, die vor allem dem Verbraucherschutz und der Preistransparenz dienen. Die wichtigsten rechtlichen Anforderungen sind:

  • Spezielle Rufnummernbereiche: 
    Mehrwertdienste dürfen nur über bestimmte, klar erkennbare Rufnummern (z. B. 0900, 118xy, 0137, 0180) angeboten werden, damit Verbraucher sie als kostenpflichtig erkennen können.
  • Preisangabepflicht:
    Anbieter müssen den Gesamtpreis (inklusive Umsatzsteuer) für den Dienst gut lesbar, deutlich sichtbar und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Rufnummer angeben. Dies gilt sowohl in der Werbung als auch bei der Darstellung der Rufnummer selbst. Ein Verstoß kann als unlautere Handlung gewertet werden.
  • Preisansagepflicht: 
    Bei bestimmten Mehrwertdiensten (z. B. 0900-Nummern) muss der Preis vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit angesagt werden. Nur wenn der Kunde vorab informiert wurde, besteht ein Anspruch auf Zahlung.
  • Preishöchstgrenzen:
    Für zeitabhängige Abrechnung (z. B. pro Minute) dürfen die Kosten maximal 2 Euro pro Minute betragen; für Blocktarife (zeitunabhängig) liegt die Grenze bei 30 Euro pro Verbindung.
  • Transparenz bei unterschiedlichen Preisen:
    Gibt es unterschiedliche Preise für Anrufe aus Festnetz und Mobilfunk, muss auf diese Unterschiede hingewiesen werden. Bei Telefax- und Datendiensten sind zusätzliche Angaben zur Seiten- oder Datenmenge erforderlich.
  • Auskunftspflicht:
    Die Bundesnetzagentur führt eine Datenbank über Anbieter von 0900er-Nummern. Jeder kann Auskunft über den Namen und die Anschrift des Anbieters verlangen.
  • Sitzpflicht:
    Anbieter müssen ihren Sitz in einem Staat haben, der Vertragspartei des Lugano-Übereinkommens ist (z. B. EU, Schweiz, Norwegen, Island).
  • Werberegelungen:
    In der Werbung muss die Preisinformation mindestens in gleicher Schriftgröße wie die Rufnummer angegeben werden. Die Gestaltung darf die Preisinformation nicht in den Hintergrund rücken.
  • Keine Vergütung bei Verstoß:
    Wird die Preisangabepflicht nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Vergütung der Entgelte für den Mehrwertdienst.

Diese Vorgaben sind im Telekommunikationsgesetz (TKG), der Preisangabenverordnung (PAngV) und weiteren spezialgesetzlichen Regelungen festgelegt und werden regelmäßig angepasst, um einen effektiven Verbraucherschutz sicherzustellen.

 


Servicerufnummern von ecotel

ecotel bietet für Geschäftskunden eine breite Palette an Mehrwertdiensten, die besonders auf die Anforderungen mittelständischer Unternehmen zugeschnitten sind. Im Fokus stehen dabei Servicerufnummern und ergänzende Kommunikationslösungen.

 

Servicerufnummern

  • 0800-Nummern: Kostenfreie Hotlines für Anrufer, ideal für Kundenservice und Support.
  • 0180-Nummern: Teilweise kostenpflichtige Rufnummern mit unterschiedlichen Tarifstufen, häufig für Service- und Informationsdienste genutzt.
  • 0900-Nummern: Premium-Dienste, bei denen der Anrufer für spezielle Leistungen (z. B. Beratung, Voting, Gewinnspiele) bezahlt.

Diese Rufnummern können individuell an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, etwa durch Routingpläne, automatische Ansagen oder Warteschleifenmusik. Die Einrichtung, technische Bereitstellung und das Routing übernimmt ecotel. Auch die Portierung bestehender Rufnummern zu Servicerufnummern ist möglich.

 

Callcenter- und Cloud-Lösungen

  • ecotel cloud.phone: Cloud-Telefonanlage, die mit Servicerufnummern kombiniert werden kann, um maximale Erreichbarkeit und einen zentralen Kontaktpunkt für Kunden zu schaffen.
  • Callcenter-Funktionen: Erweiterung der Cloud-Telefonanlage um professionelle Callcenter-Funktionen, wie zentrale Anrufverteilung, standortübergreifende Erreichbarkeit und flexible Kostenmanagementoptionen.

 

Abrechnung und Rechtliches

  • ecotel übernimmt die technische Zugangsvermittlung und die Abrechnung der Mehrwertdienste gegenüber den Endkunden. Die inhaltliche Verantwortung für die angebotenen Dienste liegt beim Auftraggeber.
  • Die Preisgestaltung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und wird transparent kommuniziert. Für die Freischaltung bestimmter Dienste kann ecotel eine Dienstebeschreibung verlangen.

 


Über ecotel

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